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Sicherheitsbetriebsstandards für Hüpfburgen für Kinder

Sicherheitsbetriebsstandards für Hüpfburgen für Kinder

2025-12-16

Hüpfburgen bereiten Kindern Freude. Die aktuellen "GB37219—2023 Sicherheitsstandards für aufblasbare Vergnügungseinrichtungen" bieten umfassende Sicherheitsrichtlinien für Betreiber, von der Auswahl und Installation bis zur Nutzung, und decken mehrere Bereiche ab, wie z. B. Anforderungen an die Baustelle, Materialprozesse, Verankerung und Befestigung, Lastkontrolle und Wartung.

 

1. Anforderungen an die Baustelle

(1) Der Standort für aufblasbare Vergnügungseinrichtungen sollte sich in sicherer Entfernung von potenziell gefährlichen Objekten wie Freileitungen, Zäunen, Bäumen und herabfallenden Gegenständen befinden.

(2) Die Neigung des Bodens am Standort für aufblasbare Vergnügungseinrichtungen sollte 5 % nicht überschreiten. Der Boden sollte frei von äußeren oder hervorstehenden harten und scharfen Gegenständen sein, und Schutzmatten sollten ausgelegt werden.

(3) Wenn sich eine große Menschenmenge in der Nähe der aufblasbaren Vergnügungseinrichtung befindet, sollte ein Umzäunung errichtet werden. Der Zaun sollte mindestens 1,8 m von der Außenwand der aufblasbaren Vergnügungseinrichtung, mindestens 3,5 m vom offenen Rand entfernt sein, und die Zauneingangsbreite sollte mindestens 1 m betragen. (4) Wenn die Umzäunung einer aufblasbaren Vergnügungseinrichtung an einer festen Gebäudewand anliegt, sollte die Höhe der festen Wand mindestens 2 Meter höher sein als der höchste Punkt der Plattform der aufblasbaren Vergnügungseinrichtung.

 

2. Produktmaterial und Herstellungsprozess

(1) Das Produktmaterial ist umweltfreundliches PVC, das sicher, ungiftig, reißfest und flammhemmend ist.

(2) Die Nähte verwenden eine Doppelnaht-Nähweise, wobei die Stichlänge zwischen jedem Stich 3 mm-8 mm beträgt.

(3) Für die Nähte sollten korrosionsbeständige Fäden (z. B. Polyesterfaser oder Nylon) mit einer Zugfestigkeit von nicht weniger als 88 N verwendet werden.

 

3. Befestigungsmethode

(1) Aufblasbare Vergnügungseinrichtungen, die im Freien verwendet werden, sollten mindestens 6 Befestigungspunkte haben. Jeder Befestigungspunkt und jedes Verbindungselement (z. B. Erdspieße oder Ballast) muss einer Zugkraft von ≥1600 N (ca. 163 kgf) standhalten, um ein Umkippen bei starkem Wind zu verhindern.

(2) Wenn Erdanker auf hartem Untergrund (z. B. Plätzen oder Einkaufszentren) nicht verwendet werden können, muss stattdessen ein Ballastsystem (Sandsäcke usw.) verwendet werden. Im Allgemeinen sollten die Befestigungspunkte gleichmäßig um den Umfang der aufblasbaren Vergnügungseinrichtung verteilt sein. (3) Bei der Verwendung von aufblasbaren Vergnügungseinrichtungen im Freien sollte die Auslegungswindgeschwindigkeit nicht weniger als 11 m/s betragen.

(5) Aufblasbare Vergnügungseinrichtungen, die im Freien verwendet werden, sollten mit einem Anemometer mit einer Übergeschwindigkeitsalarmfunktion ausgestattet sein.

 

4. Wartung und Lagerung

(1) Für die tägliche Reinigung der Burg verwenden Sie mildes Seifenwasser und ein weiches Tuch oder einen Schwamm, um die Oberfläche der Burg vorsichtig abzuwischen. Nach der Reinigung die Hüpfburg vollständig trocknen lassen.

(2) Bei der Lagerung von aufblasbaren Vergnügungseinrichtungen Kontakt mit schädlichen und korrosiven Substanzen vermeiden und auf Nagetierprävention, Feuchtigkeitsschutz, Regenschutz und Lichtschutz achten. Verhindern Sie, dass scharfe Gegenstände den Stoff zerkratzen, zerreißen oder durchstechen.

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